FAQ

Zur Registrierung brauchen wir von Ihnen nur Ihre Kontaktdaten inkl. Anschrift und Emailadresse. Im Anschluss können Sie im Login-Bereich Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil 1) für Ihr E-Fahrzeug hochladen. Für die Überweisung Ihrer Auszahlung benötigen wir zudem Ihre Kontodaten. Diese können ebenfalls im Login-Bereich angegeben werden.

Das geht, wenn der Name, den Sie zur Registrierung nutzen und der Name in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen.

Als Halter*in eines E-Fahrzeugs wird Ihnen wird jährlich ein pauschaler Betrag für Ihren Ladestrom gutgeschrieben. Dieser liegt momentan bei 2.000 kWh für E-Fahrzeuge der Klasse M1, 3.000 kWh für E-Fahrzeuge der Klasse N1 und 72.000 kWh für E-Fahrzeuge der Klasse M3. Sie müssen sich lediglich auf unserer Website registrieren und ein Foto oder Scan Ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil 1) hochladen.

Sie bekommen für jedes Kalenderjahr aufs Neue eine “Gutschrift”. Daher werden auch die Erlöse aus dem Handel mit Ihrem THG-Quoten jährlich an Sie ausgezahlt.

Sobald Ihre Quote vom Umweltbundesamt verifiziert wurde. Dies dauert in der Regel nur wenige Wochen nach Upload Ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil 1). In unserer Statusabfrage im Login-Bereich können Sie den aktuellen Stand Ihres Antrags jederzeit nachverfolgen.

Nein, aktuell bekommen nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) THG-Quoten gutgeschrieben. Ausgeschlossen sind somit auch Plug-in Hybridfahrzeuge.

Nein. Für Sie entstehen durch unsere Arbeit keinerlei Mehrkosten, ausschließlich zusätzliche Erlöse. M3E finanziert sich über den Weiterverkauf der gebündelten Quoten.

Das ist leider nicht möglich. Die Verifizierung und Nachweiserstellung der THG-Quoten beim Umweltbundesamt gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

Es besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen der “Pflanz einen Baum”-Aktion noch mehr Gutes fürs Klima zu tun! Wenn Sie Ihr Fahrzeug registrieren, erhalten Sie 255 Euro an Erlösen aus dem Verkauf Ihrer THG-Quoten und steuern zusätzlich noch etwas zur Aufforstung der Wälder bei.